Diese Dokumente benötigen Sie für den Förderantrag der Stiftung
Pädagogische Reisen zu Gedenkstätten in Polen, etwa nach Auschwitz-Birkenau, Majdanek oder Sobibor, sind ein fester Bestandteil der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit. Die Stiftung Erinnern Ermöglichen unterstützt solche Vorhaben finanziell und beratend, damit junge Menschen sich vor Ort mit der Geschichte des Holocaust auseinandersetzen können.
Damit ein Antrag zügig bearbeitet werden kann, müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, die sowohl die pädagogische als auch die organisatorische und finanzielle Seite des Projekts abbilden. Wer diese Belege frühzeitig zusammenstellt, schafft eine solide Grundlage für eine zügige Bewilligung und vermeidet unnötige Verzögerungen im Reiseverlauf.
Die folgende Übersicht orientiert sich an den gängigen Anforderungen der Stiftung und hilft dabei, die Vorbereitung strukturiert anzugehen. Viele der verlangten Belege sind ohnehin Teil jeder sorgfältigen Reiseplanung und lassen sich ohne großen Zusatzaufwand bündeln.
Grundlegende Angaben zur antragstellenden Einrichtung
Zunächst erwartet die Stiftung eine eindeutige Zuordnung des Antrags. Dazu gehören der Name und die Anschrift der Einrichtung, ein Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie die Rechtsform, also etwa Schule, Verein, Stiftung oder andere Trägerorganisation. Auch die Bankverbindung für eine mögliche Auszahlung muss angegeben werden, idealerweise mit IBAN und BIC.
Bei Schulen ist in der Regel die Unterschrift der Schulleitung erforderlich. Freie Träger und Vereine zeichnen den Antrag durch eine vertretungsberechtigte Person laut Satzung. Fehlt diese formale Zuordnung, kann der Antrag nicht in die Bearbeitung aufgenommen werden.
Antragsformular und notwendige Erklärungen
Kernstück jedes Förderantrags ist das offizielle Antragsformular der Stiftung. Es enthält Felder für allgemeine Projektinformationen, geplante Reisedaten, Teilnehmerzahlen und die beantragte Fördersumme. Das Formular steht auf der Website der Stiftung zum Download bereit und sollte vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
Daneben sind weitere Erklärungen Teil des Pakets. Dazu zählen die Einwilligung zur Datenverarbeitung, die Bestätigung der Förderbedingungen sowie eine Erklärung, dass keine Drittmittel in unzulässiger Höhe beantragt werden. Auch eine Unterschrift der Projektleitung ist notwendig, um die Verbindlichkeit des Vorhabens zu dokumentieren.
Pädagogisches Konzept und Programmplanung
Die Stiftung legt Wert darauf, dass die Reise als pädagogisch begleitetes Vorhaben verstanden wird, eingebettet in eine längerfristige Bildungsarbeit. Daher ist ein schriftliches Konzept erforderlich, das die Lernziele, die geplanten Programmpunkte an der Gedenkstätte sowie die Vor- und Nachbereitung im Klassen- oder Gruppenverband beschreibt.
Bestandteile eines überzeugenden Konzepts:
- Formulierung konkreter Lernziele
- Beschreibung der Programmpunkte vor Ort
- Vor- und Nachbereitung im Klassenverband
- Bezug zu Zeitzeugengesprächen oder Workshops
Hilfreich ist es, die einzelnen Module mit dem Lehrplan oder den Bildungszielen der Einrichtung zu verknüpfen. So wird sichtbar, dass die Reise Teil eines kontinuierlichen Lernprozesses ist und nicht als Einzelveranstaltung steht.
Kosten- und Finanzierungsplan
Ein weiterer zentraler Baustein ist die finanzielle Übersicht. Die Stiftung benötigt eine Aufstellung aller erwarteten Kosten, aufgeschlüsselt nach Posten, gegenübergestellt mit Eigenmitteln, Mitteln anderer Förderer und der beantragten Zuwendung.
Typische Kostenpositionen im Überblick:
- Anreise per Bus oder Bahn
- Übernachtung und Verpflegung
- Eintrittsgelder und Honorare für Guides
- Pädagogische Begleitung und Workshopkosten
Alle Beträge sollten mit kurzen Erläuterungen versehen sein, damit die Plausibilität eingeschätzt werden kann. Pauschalangaben ohne Erläuterung führen häufig zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungsdauer erheblich.
Nachweise und Referenzen der Einrichtung
Zur Prüfung der Antragsberechtigung verlangt die Stiftung Nachweise über die Trägerschaft. Bei Schulen genügt eine Kopie des Schulstempels oder eine Bestätigung der Schulleitung. Vereine und freie Träger legen einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts oder die Eintragung im Vereinsregister bei.
Referenzen aus früheren Gedenkstättenfahrten sind kein Pflichtbestandteil, können aber die Bewertung positiv beeinflussen. Wer bereits einen Erfahrungsbericht Gedenkstätte Majdanek erstellt hat, zeigt, dass das Vorhaben professionell umgesetzt wird und Erfahrungen in die weitere Bildungsarbeit einfließen.
Ergänzende Materialien
Neben den formellen Unterlagen können weitere Dokumente eingereicht werden, die das Vorhaben abrunden. Dazu zählen eine vorläufige Teilnehmerliste, eine Übersicht zur geplanten Anreise oder Hinweise zu Kooperationen mit Partnerorganisationen in Polen. Solche Materialien sind freiwillig, erhöhen aber die Transparenz des Antrags.
Auch der Blick über den eigenen fachlichen Horizont kann lohnend sein. Die Erinnerungskultur kennt viele Formen, von mittelalterlichen Pilgerorten bis zu modernen Gedenkstätten. Wer sich etwa mit dem Rundturm von Glendalough befasst, erkennt, wie unterschiedlich Dokumentation und Pflege historisch bedeutsamer Orte gehandhabt werden. Dieses Bewusstsein für sorgfältige Dokumentation spiegelt sich in einer überzeugenden Antragsmappe wider.
Einreichung und Bearbeitungszeit
Sind alle Unterlagen zusammengetragen, erfolgt die Einreichung bevorzugt per E-Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung. Alternativ ist der Postweg möglich, wobei dann mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Die Stiftung empfiehlt, den Antrag mindestens drei Monate vor Reisebeginn einzureichen, um Pufferzeiten für Rückfragen einzuplanen.
Nach Eingang prüft die Geschäftsstelle die Vollständigkeit der Dokumente. Bei fehlenden Angaben meldet sie sich innerhalb weniger Wochen mit konkreten Hinweisen. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, erfolgt die Bewilligung in der Regel zeitnah, sodass die Reise wie geplant stattfinden kann.
Worauf es bei der Dokumentation ankommt
Eine vollständige Antragsmappe besteht nicht aus beliebig vielen Papieren, sondern aus den richtigen. Daten der antragstellenden Einrichtung, Antragsformular, pädagogisches Konzept, Kostenplan und die geforderten Erklärungen bilden das Fundament. Ergänzende Nachweise und Referenzen verleihen dem Vorhaben zusätzliches Gewicht.
Wer sich vorab an dieser Struktur orientiert, vermeidet Rückfragen und Verzögerungen. Im Gedächtnis bleibt vor allem, dass sorgfältige Dokumentation nicht nur formalen Anforderungen genügt, sondern auch die Wertschätzung gegenüber den besuchten Gedenkstätten und den dort vermittelten Erfahrungen zum Ausdruck bringt.