Gedenkstättenfahrt mit Berufsschule oder Ausbildungskurs planen

Die Planung einer Gedenkstättenfahrt mit einer Berufsschule oder einem Ausbildungskurs umfasst mehr als die Buchung eines Busses. Lehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder, Schülerinnen und Schüler brauchen einen gemeinsamen Rahmen, der historisches Lernen, Erinnerung und die Belastung der Reisegruppe miteinander verbindet.

Die 2010 von der Bethe Foundation mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen gegründete Stiftung Erinnern Ermöglichen begleitet Schulen und Organisationen mit Fördermitteln, Planungsberatung und Kontakten zu Gedenkstätten. Ein früher Kontakt mit der Stiftung klärt, welche Unterstützung für die jeweilige Gruppe möglich ist und welche Schritte für die Antragstellung vorbereitet werden müssen.

Lernziele und Gruppengröße

Zunächst formuliert die Schule zwei oder drei überprüfbare Lernziele. Dazu können die Analyse von NS-Verfolgung und Holocaust, die Verknüpfung mit regionaler Geschichte, die Auseinandersetzung mit veränderten Formen des Gedenkens oder ein Gespräch über Verantwortung und Zivilcourage gehören. Diese Ziele werden mit dem jeweiligen Fach, Ausbildungsgang und Alter der Teilnehmenden abgestimmt.

Ebenso wichtig sind Gruppengröße und Betreuungsdichte. Die Schule prüft, wie viele Begleitpersonen erforderlich sind, welche Teilnehmenden Unterstützung benötigen und wie lange Aufenthalte an belastenden Orten möglich sind. Bei einem Ausbildungskurs mit Erwachsenen können berufliche Erfahrungen und unterschiedliche Vorkenntnisse in die Vorbereitung einfließen.

Fördermittel und Antragstellung

Die finanzielle Planung sollte vor der Buchung geklärt werden, weil zugesagte Mittel die Reihenfolge der Ausgaben bestimmen. Die Stiftung informiert über aktuelle Voraussetzungen, Bearbeitungszeiten und erforderliche Unterlagen; eine Anfrage ersetzt keine formelle Bewerbung. Schulen und Ausbildungsträger sollten Reisezeitraum, Gruppengröße, Lernziele und zuständige Ansprechpersonen sammeln.

Ein belastbarer Antrag braucht außerdem eine nachvollziehbare Kostenaufstellung. Je nach Programm gehören dazu Busfahrt, Unterkunft, Verpflegung, Führungen, Eintritte, Versicherung und eine Reserve für unvorhergesehene Ausgaben. Fördermittel decken nicht automatisch jede Position, daher sollte früh geklärt werden, welche Eigenmittel oder institutionellen Budgets mit eingeplant werden.

Orte, Route und Belastung

Nicht jeder Ort passt in jede Fahrt. Die Auswahl verbindet die Lernziele mit der Belastbarkeit der Gruppe und berücksichtigt, ob historische Einordnung, aktuelle Gestaltung und ein verlässlicher Zugang zum Ort gegeben sind. Die Geschichte von Belzec kann im Unterricht oder als Vorbereitung für den Besuch zeigen, wie sich die Erinnerung an einen Ort der Shoah über die Zeit verändert hat und welche Fragen heute an die Gestaltung von Gedenkstätten gestellt werden.

Ein Zeitplan sollte nicht nur Besuche, sondern auch Anfahrt, Pausen und Ausweichmöglichkeiten enthalten. Für längere Strecken in Polen sind Verpflegung, Bewegungspausen und eine verlässliche Rückfahrt einzuplanen. Kontakte der Stiftung können bei der Suche nach geeigneten Gedenkstätten, Führungen, Unterkünften und regionalen Anfahrtswegen helfen.

Unterrichtliche Vorbereitung

Die unterrichtliche Vorbereitung schafft mehr als Faktenwissen. Sie erklärt den Nationalsozialismus, den Holocaust und die Mechanismen der Verfolgung, ohne einzelne Biografien auf bloße Beispiele zu reduzieren. Für eine vergleichende Recherche zur Rolle von Bildung und Erinnerung kann das Portal Lernmaterialien von ACFILIBERIA herangezogen werden. Die Lehrkraft prüft dabei die jeweilige historische Kontextualisierung und vermeidet unzulässige Gleichsetzungen.

Die Stiftungsseite bündelt zudem Nachrichten, Veranstaltungshinweise, Bildungsangebote und Zitate Überlebender. Der Einsatz solcher Zeugnisse verlangt Sorgfalt: Sie brauchen Kontext und eine behutsame Gesprächsführung, dürfen aber nicht dazu dienen, einen Besuch emotional aufzuwerten. Die Gruppe sollte auf unterschiedliche Reaktionen vorbereitet sein.

Verhalten an den Gedenkstätten

An Gedenkstätten und ehemaligen NS-Vernichtungsstätten gelten klare Regeln für ein respektvolles Verhalten. Fotografieren ist nur erlaubt, wenn es vor Ort gestattet ist. Teilnehmende sollen Gegenstände an Gräbern nicht berühren, keine Selfies inszenieren und auf private Trauer Rücksicht nehmen. Auch Kleidung und Gespräche sollten die seriousness des Ortes respektieren.

Begleitpersonen achten auf die Gruppe, während die jeweilige Führung den historischen Zusammenhang erklärt. Für Fragen, Reflexionen oder Rückzugsmöglichkeiten muss ausreichend Zeit eingeplant werden. Eine kurze Stille kann bewusst sein; die Lehrkraft muss sie nicht mit einer zusätzlichen Präsentation füllen.

Rückblick und nächster Schritt

Nach der Rückkehr sammelt die Schule Rückmeldungen der Teilnehmenden und prüft, welche Lernziele erreicht wurden. Fotos, Arbeitsblätter und persönliche Eindrücke können die weitere Arbeit strukturieren, sollten aber ohne Zustimmung nicht öffentlich geteilt werden. Wichtig ist die Frage, wie sich das Gelernte mit dem Unterricht und dem beruflichen Alltag verbinden lässt.

Bei der Auswertung digitaler Informationen kann der Beitrag Beispiel für Online-Recherche als Übungsmaterial dienen, um Quellen zu vergleichen und unbelegte Behauptungen zu erkennen. Unmittelbar nach der Auswahl des Reisezeitraums reicht die Schulleitung den Förderantrag mit Gruppengröße, Lernziel, vorläufiger Kostenaufstellung und benannten Ansprechpersonen bei der Stiftung Erinnern Ermöglichen ein.

Zitate von Zeitzeugen

Neuigkeiten

Über Neuigkeiten zum Thema Erinnerungskultur und Gedenkstättenfahrten berichten wir auf unserer Blogseite.
Zum Blog

Kontakt

Adresse
Die Stiftung
Erinnern Ermöglichen
Sandbüchel 29
51427 Bergisch Gladbach
Kontakt
E-mail: gsf [at] bethe-stiftung.de Phone: 02204 61086